Artikel 1
Das, unter dem Namen Joker Racing Team, abgekürzt „JRT“, gegründetes Team ist eine Vereinigung von Benzin,- Elektro Modellsportfreunden. Das Team ist überparteilich und konfessionell neutral, im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen ZGB (Zivilgesetzbuch).
Artikel 2
Das Team bezweckt den Zusammenschluss von RC- Piloten mit dem Ziel, den Sport und eine gute Kameradschaft zu pflegen. Auch bei der Jugend soll das Interesse und die Freude an den Teamzielen als sinnvolle Freizeitbeschäftigung geweckt werden. Es werden Teaminterne Veranstaltungen und Ausstellungen durchgeführt. Die Teilnahme an Wettbewerben im In- und Ausland wird gefördert.
Artikel 3
Es werden alle unserem Team wohlgesinnten, modellsportbegeisterten Personen aufgenommen, die sich in das Teamgefüge eingliedern und sich für dessen Ziele engagieren möchten.
Artikel 4
Mitgliedschaft:
- Aktivmitgliedschaft:
- Jahresbeitrag CHF 250.- ohne Arbeitsstunden
- Jahresbeitrag CHF 175.- 00 – 10 Arbeitsstunden
- Jahresbeitrag CHF 125.- 10 – 20 Arbeitsstunden
- Jahresbeitrag CHF 75.- 20 – 30 Arbeitsstunden
- Jahresbeitrag CHF 0.- 30 + Arbeitsstunden
Kann in den Vorstand gewählt werden.
Die Aktivmitglieder bezahlen den gesamten Jahresbeitrag von CHF 250.-
Nach Beendigung der aktuellen Rennsaison wird nach Abzug der geleisteten Arbeitssunden der Differenzbetrag zurückerstattet.
- Passivmitgliedschaft:
- Jahresbeitrag CHF 50.- Kann in den Vorstand gewählt werden.
- Jugend bis 16 Jahre:
- Jahresbeitrag CHF 30.- Freiwillige mithilfe an den organisierten Teamrennen.
- Gönnermitglied:
- Jahresbeitrag CHF 50.- Wird über Teamaktivitäten regelmässig informiert.
- Ehrenmitglied:
- Wer sich um das Joker Racing Team besondere Verdienste erworben hat, kann auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Artikel 5
Das Team besteht aus Aktiv-, Passiv-, Jugendmitglied, Gönnern sowie Ehrenmitgliedern. Aktivmitglieder sind im Team voll stimmberechtigt. Es können nur Aktiv- oder Passivmitglieder in den Vorstand gewählt werden.
Artikel 6
Die Aufnahme neuer Mitglieder unter dem Jahr erfolgt provisorisch durch den Vorstand. An der offiziellen GV des laufenden Jahres wird über die fixe Aufnahme im Team abgestimmt.
Mit Bezahlung des Jahresbeitrages wird man Mitglied bis zur Fälligkeit des nächsten Jahresbeitrages.
Artikel 7
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt. Der beabsichtigte Austritt ist dem Präsidenten schriftlich einen Monat vor Austritt mitzuteilen und wird auf Ende des Teamjahres wirksam. Jahresbeiträge und Anteile aus der Kasse werden nicht zurückerstattet und ausbezahlt.
Artikel 8
Mitglieder die ihren statuarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Ansehen des Teams wesentlichen oder leichtfertig Schaden zufügen, können jederzeit durch den Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
Artikel 9
Die Organe des Teams sind:
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand
c. Rechnungsrevisoren
Oberstes Organ des Teams ist die Generalversammlung. Die ordentliche GV findet einmal jährlich, vornehmlich bis Ende des Jahres statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Traktanden. Der Vorstand kann nach Bedarf eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Die Mitglieder können beim Präsidenten eine ausserordentliche GV verlangen, wenn 20% aller Mitglieder schriftlich ihr Einverständnis geben und eine Traktandenliste beigelegt wird. Wenn es sich bei den vorgeschlagenen Traktanden um unklare oder unbestimmte Begehren handelt, ist der Vorstand berechtigt die Traktandenliste zurückzuweisen oder die verlangte GV nicht durchzuführen. Die Bestimmungen sind Bestandteil der Statuten.
Artikel 10
Der Vorstand wird durch die GV für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand setzt sich aus den folgenden drei Personen zusammen:
a. Präsident
b. Aktuar
c. Kassier
Der Präsident vertritt das Team nach Aussen, leitet die Vorstandssitzungen. Er beruft die Generalversammlung (GV) und die Vorstandssitzungen ein und überwacht die Arbeit des Vorstandes. Er verfasst den Jahresbericht. Zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied führt er die rechtsgültige Unterschrift für das Team.
Der Aktuar führt das Teamsekretariat und erledigt, nach Absprache unter den Vorstandsmitgliedern, die Arbeiten für das Team, welche nicht durch den Präsidenten erledigt werden. Er führt an den Sitzungen das Protokoll. Er pflegt die Kontakte mit den Medien und betreibt Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Vereins. Als Beisitzer übernimmt er die Funktion des Präsidenten im Verhinderungsfall. Im Übrigen kann ihm die Erledigung einzelner Geschäfte übertragen werden, über die der Vorstand beschliesst.
Der Kassier besorgt unter Aufsicht des Vorstandes das Rechnungswesen und führt die Buchhaltung. Der Kassier ist Einzelunterschriftberechtig. Er legt spätestens einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Rechnungen vor.
Artikel 11
Am 31.01.2017 wurde das Joker Racing Team, abgekürzt "JRT" von Sascha Kousz, Marc Wirz und Bernd Georgi gegründet. Der Vorstand (Gründungsmitglieder) mit Sascha Kousz, Marc Wirz und Bernd Georgi haben als Startkapital in die Team Kasse für die bevorstehenden Rennen je CHF 1700,- eingelegt (gesamt CHF 5100,-).
Bei Auflösung des Teams oder Austritt der obengenannten Gründungsmitglieder wir zuerst der Betrag (Startkapital, CHF 1700.-) an diese drei Personen ausbezahlt.
Der noch übrige Restbetrag wird auf Aktive und Jugendliche Teammitglieder zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Gönner-, Passive-, und Ehrenmitglieder haben keinen Anspruch auf die Auszahlung der Team Kasse.
Die Einnahmen des Teams dienen, sofern nicht für andere Verbindlichkeiten reserviert, Grundsätzlich der Finanzierung der organisierten Rennen. Das Team häuft nur dann Vermögen an, wenn die Kosten der Rennen abgedeckt sind. Ansonsten beteiligt sich das Team unter Bewilligung des Vorstandes an den laufenden Kosten im Rahmen seiner Finanziellen Möglichkeiten.
Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten wurden im Rahmen der Gründungsversammlung vom 31. Januar 2017 genehmigt und sind gültig, solange die Generalversammlung keine Änderungen vornimmt.
Der Teampräsident, Sascha Kousz